Februar 2010

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    03. Juni 04

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    Kommentare

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    tobe

    hehe, cool, abzocke:
    "7. Der Darsteller ist verpflichtet, 25 % der Einnahmen, die er aus Veröffentlichungen und/oder öffentlichen Auftritten (beispielsweise aus der Veröffentlichung von CD´s, Filmproduktionen gleich welcher Art, Publikationen. etc) erwirtschaftet, an den Produzenten- Autor abzuführen. Die Abführungsverpflichtung ist begrenzt auf die Dauer von 36 Monaten ab Beendigung des Projektes. Liegen Umstände vor, die eine anteilige Abführung der Einnahmen begründen, ist der Produzent- Autor berechtigt, Einsichten sämtlicher erforderlichen Unterlagen (Verträge, Steuererklärungen, etc.) zu nehmen.
    8. Der Produzent- Autor gewährt dem Darsteller und/oder Beteiligten der Produktion eine Beteiligung am Nettoerlös von 2 % bzw. 1 %. Die Erlösbeteiligung wird jeweils monatlich abgerechnet. Der Produzent- Autor ist berechtigt, einseitig den Abrechnungszeitraum abzuändern, wenn sachliche Gründe dies gebieten"

    liane

    Wenn er eine Rolle in Sex and the City zu vergeben gehabt hätte, dann würde mich der Blick auf mein Konto nun schmerzen....
    ;o)

    tobe

    prima, gute idee, ich glaube ich werde "einmal mein zimmer aufräumen" bei ebay versteigern. gute idee.
    grüße
    tobe

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